| BGH, Bundesgerichtshof, Rechtsdienstleistungen
Bundesgerichtshof-Entscheidung vom 13.07.2021
Rechtsdienstleistungen durch Inkassounternehmen sind zulässig!
Mit dem Urteil des BGH vom 13. Juli 2021 - II ZR 84/20 stellt der BGH ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Inkassounternehmen ausdrücklich zulässig.
Zudem stellt der BGH fest, dass unter dem Begriff „Rechtsdienstleistung“ auch die gerichtliche Bündelung einer Vielzahl von Forderungen (Sammelklagen) zulässig ist. Verbraucher sind bei Rechtsdienstleistungen durch Inkassounternehmen weitreichend geschützt, alle Einwände hiergegen sind ausgeräumt.
Siehe ausdrücklich: